Umsetzung und Verantwortung
Die beste Strategie wirkt nur, wenn sie auch zuverlässig umgesetzt wird. Dieses Kapitel beschreibt, wie die im Programm formulierten Maßnahmen bundeseinheitlich, nachvollziehbar und überprüfbar in die Praxis kommen, mit klaren Verantwortlichkeiten, messbaren Zielen, verbindlichen Zeitplänen und unabhängigen Prüfinstanzen. Die Bundesregierung legt den bundeseinheitlichen Fahrplan fest; die operative Umsetzung erfolgt ressortübergreifend durch benannte Verantwortliche auf Kapitel- und Maßnahmenebene. Ziel ist, Planbarkeit, Wirksamkeit und öffentliche Rechenschaft zu verbinden: Jede Maßnahme erhält einen Hauptverantwortlichen (Prozess-Manager*in), ein klares Mandat, Ressourcen und ein Team. Umsetzung heißt: planen, durchführen, messen, nachsteuern - alles transparent und öffentlich dokumentiert.
Einleitung zur Hierarchie (Präzisierung)
Die Umsetzung folgt einer klaren, dreistufigen Struktur:
Unsere Leitprinzipien
Konkrete Forderungen und Maßnahmen
1. Institutionelle Verankerung
2. Projekt- und Programmmanagement (Projektsteuerungsbüros durch Abgeordnete geleitet)
3. Projektgruppen (parlamentarisch geleitet, administrativ besetzt)
4. Parlamentarische Besetzungsregeln & Kostenneutralität
5. Messung, Monitoring & Evaluation
6. Steuerungs- und Eskalationsmechanismen
7. Beteiligung & Kommunikation
8. Kapazitätsaufbau & Finanzierung
Kurzbegründung & Evidenz