Sozial · Thema 2 von 24

Familienpolitik

Familien stärken, Zukunft sichern.

Deutschland befindet sich in einer demographischen Verschiebung: Auf etwa eine Million Sterbefälle pro Jahr kommen deutlich weniger Neugeborene (2023: rund 693.000). Diese negative Differenz belastet unsere Sozialversicherungssysteme, schrumpft das Fachkräftepotenzial und erhöht die Herausforderungen für kommende Generationen.

Familien bilden das Rückgrat einer stabilen Gesellschaft. Die UDFE setzt sich deshalb für ein umfassendes Paket ein, das Eltern, Kinder und pflegende Angehörige stärkt, unabhängig vom Familienmodell oder der sexuellen Orientierung. Im Zentrum steht stets das Kindeswohl. Staatliche Leistungen sollen fördern und unterstützen; zugleich sind sie an nachvollziehbare Mitwirkungspflichten und Qualitätsstandards zu knüpfen.

Auf einen Blick

5 Leitprinzipien und 11 Forderungen im vollen Wortlaut. Wählen Sie eine Forderung, um direkt dorthin zu springen.

  1. Begrüßungsleistung
  2. Steuerlicher Übergangsfreibetrag bei Rückkehr in Vollzeit
  3. Gestaffelte Entlastung für Mehrkinderfamilien
  4. Leistungsansprüche nach Aufenthalts-/Wohnsitzprinzip mit klaren Regeln
  5. Anreize für betriebliche Kinderbetreuung
  6. Absicherung pflegender Angehöriger
  7. Kindeswohl & Hilfen zur Erziehung: Präferenz für Familiennähe – Ausnahmen bei dauerhafter Gefährdung
  8. Förderung sozialer Prägung
  9. Anerkennung ehrenamtlichen Engagements
  10. Aufklärung, Familienbildung & reproduktive Gesundheitsversorgung
  11. Reproduktive Selbstbestimmung & Rechtesicherung nach Geburt

Unsere Leitprinzipien

Inklusivität & Kindeswohl

Förderung gilt für alle Familienformen; wichtigste Richtschnur ist die gesicherte Entwicklung und Schutzbedürftigkeit von Kindern.

Fördern vor Trennen

Präventive Unterstützung (Frühe Hilfen, Beratung, Betreuung) hat Vorrang vor dauerhaften Eingriffen. Wenn staatliches Eingreifen nötig ist, muss es verhältnismäßig, gerichtlich prüfbar und auf Rückführung bzw. Stabilisierung ausgerichtet sein.

Arbeitsmarkt und Sozialverträglichkeit

Familienpolitik soll Eltern die Erwerbsintegration ermöglichen – insbesondere durch verlässliche Betreuung, Anreize zur Rückkehr in Beschäftigung und Entlastungen für Familien mit Betreuungsaufgaben.

Transparente Anspruchsregeln

Leistungen werden klar an Anspruchsgrundlagen (Wohnsitz/Aufenthalt, Ausbildung/Staatszugehörigkeit, tatsächliche Betreuung des Kindes) gekoppelt, um Rechtssicherheit und Missbrauchsprävention zu gewährleisten.

Anerkennung unbezahlter Sorgearbeit

Pflege und Betreuung durch Angehörige werden sozial abgesichert und finanziell anerkannt (Rentenanrechnung, steuerliche Entlastung, flexible Arbeitszeitmodelle).

Konkrete Forderungen und Maßnahmen

1 Begrüßungsleistung

Ein einmaliges Willkommensgeld von 1.500 € pro Neugeborenem, sofern mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist oder unmittelbar vor der Geburt eine nachweisbare Erwerbsperspektive besteht. Auszahlung an Melde- und Nachweiskriterien gebunden, um Zielwirkung und Missbrauchsrisiken zu begrenzen.

2 Steuerlicher Übergangsfreibetrag bei Rückkehr in Vollzeit

Zur Unterstützung der beruflichen Rückkehr nach Elternzeit ein einmaliger Steuerfreibetrag von 2.000 € im Jahr des Wiedereinstiegs in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung. Ergänzend: Beratung zur Arbeitszeitgestaltung und Unterstützung beim Betreuungszugang.

3 Gestaffelte Entlastung für Mehrkinderfamilien

Erhöhtes Kindergeld bzw. ergänzende Unterstützungsleistungen ab dem dritten Kind, kombiniert mit zielgerichteten Bildungs- und Betreuungsangeboten, damit größere Familien nicht in strukturelle Benachteiligung geraten.

4 Leistungsansprüche nach Aufenthalts-/Wohnsitzprinzip mit klaren Regeln

Anspruch auf Familienleistungen ist an den gewöhnlichen Aufenthalt bzw. die steuerliche/sozialversicherungsrechtliche Anspruchslage zu koppeln; Ausnahmen und grenzüberschreitende Fälle (EU/EWR) werden transparent geregelt und human berücksichtigt. Dadurch schaffen wir Rechtssicherheit und begrenzen unbeabsichtigte Finanzströme.

5 Anreize für betriebliche Kinderbetreuung

Steuerliche Erleichterungen, Förderkredite und Beratung für Arbeitgeber, die qualitativ hochwertige, betriebliche Betreuungsangebote (z. B. Kita-Plätze, Notfallbetreuung, flexible Bring-/Abholzeiten) schaffen. Spezielle Unterstützung für KMU beim Aufbau solcher Angebote.

6 Absicherung pflegender Angehöriger

Ausbau und Vereinfachung der Anerkennung von Beitragszeiten für nicht erwerbsmäßig Pflegende in der Rentenversicherung; steuerliche Pauschalen und flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Freistellungen nach Pflegezeitgesetz) sollen Pflegeaufwand realistisch abbilden und Altersarmut verhindern. Die bestehenden Regelungen der Rentenversicherung sind zu prüfen und zugänglicher zu machen.

7 Kindeswohl & Hilfen zur Erziehung: Präferenz für Familiennähe – Ausnahmen bei dauerhafter Gefährdung

Priorität haben präventive, ambulante Hilfen (Frühe Hilfen, Familienberatung, sozialpädagogische Begleitung). Eingliederungen in stationäre Einrichtungen sollen die Ausnahme sein; Ziel bleibt Stabilisierung und, wo möglich, Rückführung in familiennahe Betreuungsformen. Eine dauerhafte Rückführung in das Herkunftssystem findet jedoch nicht statt, wenn unabhängige Fachgutachten oder ein Gericht verbindlich feststellen, dass die familiäre Situation das Kindeswohl nachhaltig gefährdet und keine belastbare Perspektive für eine sichere Erziehung besteht. In solchen Fällen sind langfristig stabile, kindesschutzorientierte Betreuungsformen sicherzustellen (z. B. dauerhafte Pflegeverhältnisse, Adoption, geeignete Langzeitangebote) stets mit richterlicher Begleitung, regelmäßigen fachlichen Überprüfungen und dem Ziel, die bestmögliche dauerhafte Sicherheits- und Entwicklungsperspektive für das Kind zu gewährleisten. Gesetzliche Grundlagen (SGB VIII) und Qualitätsstandards sind entsprechend zu stärken.

8 Förderung sozialer Prägung

Zuschüsse oder Gutscheine für Vereinsmitgliedschaften (Sport, Musik, Kultur) für Kinder aus einkommensschwachen Familien; verbesserte institutionelle Förderung für Träger, die niedrigschwellige Bildungs- und Freizeitangebote bereitstellen.

9 Anerkennung ehrenamtlichen Engagements

Einführung eines einfachen, jährlichen steuerlichen Freibetrags für dauerhaftes Ehrenamt (Vorschlag: bis zu 1.200 € jährlich), der mit einem unkomplizierten Tätigkeitsnachweis in Anspruch genommen werden kann. Ziel: Wertschätzung und praktische Entlastung ehrenamtlich Aktiver.

10 Aufklärung, Familienbildung & reproduktive Gesundheitsversorgung

Ausbau von Informations- und Beratungsangeboten zu Schwangerschaft, Familien- und Elternschaft, inklusive niedrigschwelliger sexueller Aufklärung und Zugängen zu Verhütung und reproduktiver Gesundheitsversorgung. Ziel: Vermeidung ungewollter Frühschwangerschaften, fundierte Entscheidungen und Fokus auf Kindeswohl statt rein finanzieller Motive.

11 Reproduktive Selbstbestimmung & Rechtesicherung nach Geburt

Medizinisch-ethisch und rechtlich gesicherte Zugänge zu reproduktiver Gesundheitsversorgung und Beratung; nach der Geburt steht der Schutz und die umfassende Versorgung des Kindes im Zentrum staatlichen Handelns (Zugang zu Gesundheits-, Bildungs- und Förderleistungen).

Begründung und Quellen

Demographische Lage: Deutschland verzeichnete 2023 rund 692.989 Geburten; 2024 lagen die Sterbefallzahlen bei etwas mehr als 1,0 Mio. – diese natürliche Bevölkerungsentwicklung erzeugt spürbare fiskalische und arbeitsmarktbezogene Herausforderungen.

Kinderbetreuung fördert Erwerbsbeteiligung: Internationale und nationale Studien zeigen, dass ausgebautes, verlässliches ECEC-Angebot die Erwerbsbeteiligung von Eltern (insbesondere Müttern) erhöht und damit Fachkräftepotenzial freisetzt. Investitionen in Betreuung sind daher zugleich Familien- und Arbeitsmarktpolitik.

Kindeswohlschutz ist gesetzlich verankert: Das SGB VIII legt den rechtlichen Rahmen für Hilfen zur Erziehung und das Prinzip „Förderung vor Eingriff“ fest; staatliche Maßnahmen müssen auf Rückführung ausgerichtet sein, soweit dies dem Kindeswohl entspricht. Bei gesicherter, anhaltender Gefährdung sind jedoch dauerhaft kinderschützende Lösungen vorzusehen.

Anerkennung pflegender Angehöriger ist möglich und nötig: Die Rentenversicherung sieht bereits Beiträge für nicht erwerbsmäßig Pflegende vor; ein transparenterer und leichter zugänglicher Mechanismus schützt Pflegende vor späterer Altersarmut.

Messbare Ziele & Evaluation: Alle Maßnahmen werden mit Indikatoren versehen (z. B. Betreuungsquoten, Erwerbsbeteiligung von Eltern, Kinderarmutsquote, Inanspruchnahme präventiver Hilfen) und nach 3–4 Jahren unabhängig evaluiert, um Wirksamkeit und Nebenwirkungen (z. B. Scheinanreize, Verlagerungseffekte) zu prüfen.

Weitere Themen im Bereich Sozial