Staat und Demokratie · Thema 9 von 24

Migration und Staatsbürgerschaft

Integration ist Pflicht.

Deutschland soll souverän und verantwortungsvoll über Einwanderung entscheiden. Integration ist kein bloßes Angebot, sondern ein zweiseitiger Prozess mit Rechten und Pflichten: Sprache, wirtschaftliche Teilhabe und Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind Voraussetzung für dauerhaften Aufenthalt und gesellschaftliche Teilhabe. Parallel brauchen wir ein transparentes, leistungsorientiertes Einwanderungsregime für Fachkräfte sowie klare, rechtsstaatliche Regeln für Einbürgerung und Rückführung. Ziel ist gesellschaftlicher Zusammenhalt, innere Sicherheit und eine wirksame Arbeitsmarktintegration. Die Bundesregierung legt bundeseinheitliche Vorgaben und Fristen fest; Kommunen setzen die Maßnahmen operativ um innerhalb definierter Rechtsrahmen.

Auf einen Blick

5 Leitprinzipien und 17 Forderungen im vollen Wortlaut. Wählen Sie eine Forderung, um direkt dorthin zu springen.

  1. Abschaffung der bisherigen Integrationsräte und bundesweite Neustrukturierung
  2. Verpflichtendes, abgestuftes Integrationsprogramm
  3. Ehrenamtsnachweis als Integrationskomponente
  4. Früher und unbürokratischer Zugang zum Arbeitsmarkt
  5. Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit bzw. zu Qualifizierungsmaßnahmen
  6. Dreijährige Nachweispflicht für Erwerbstätigkeit – gesetzliche Rechtsfolge
  7. Zusätzliche Konsolidierungsleistungen nach fünf Jahren
  8. Rechtsstaatliche Sanktionen und Schutzklauseln
  9. Beschleunigte Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  10. Arbeitsmarktnahe Förderung & regionale Vermittlung
  11. Ausbau eines evidenzbasierten Punktesystems für Fachkräfte
  12. Priorisierung nach Arbeitsmarktbedarf
  13. Kapazitätsorientierte, befristete Steuerungsinstrumente
  14. Schnelle, rechtsstaatliche Rückführung
  15. Beschleunigte, leistungsgerechte Wege zur dauerhaften Niederlassung
  16. Beschränkter, beschleunigter Zugang zur Einbürgerung
  17. Aberkennung und Ausschlussgründe

Unsere Leitprinzipien

Verbindliche Integration

Integration ist Pflicht, nicht allein ein Angebot – mit klaren Anforderungen an Sprache, Kenntnis der Rechtsordnung und wirtschaftlicher Teilhabe.

Rechtsstaatlichkeit & Menschenwürde

Alle Maßnahmen müssen mit dem Grundgesetz (GG), dem Europäischen Recht und dem Völkerrecht vereinbar sein; Menschenwürde und verfahrensrechtliche Garantien bleiben unantastbar.

Arbeitsmarktorientierung

Zuwanderung dient dem sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt; Qualifikation, Arbeitsmarktbedarf und Integration sind maßgeblich.

Bundesweite Einheitlichkeit

Der Bund gibt den verbindlichen Rahmen vor; kommunale Umsetzung erfolgt innerhalb enger, gesetzlich fixierter Ermessensspielräume.

Transparenz, Effizienz & Verhältnismäßigkeit

Aufnahme, Einbürgerung und Rückführung erfolgen transparent, zügig und mit klaren Rechtsmitteln; Sanktionen sind verhältnismäßig und rechtlich überprüfbar.

Konkrete Forderungen und Maßnahmen

Integrationspflichten & Organisationsstruktur

A1 Abschaffung der bisherigen Integrationsräte und bundesweite Neustrukturierung

Die bisher in vielen Kommunen bestehenden Integrationsräte werden bundesgesetzlich abgeschafft und durch bundeseinheitlich regulierte kommunale Integrationszentren ersetzt. Diese Zentren arbeiten nach einheitlichen, vom Bund vorgegebenen Standards (Aufgaben, Finanzierung, Evaluationspflicht, demokratische Kontrollinstrumente). Ziel: Weg von parteiischen oder intransparenten Gremien hin zu praxisorientierten, rechenschaftspflichtigen Einrichtungen, die Sprach-, Bildungs- und Arbeitsintegration koordinieren.

A2 Verpflichtendes, abgestuftes Integrationsprogramm

Jede Person mit dauerhaftem Aufenthaltstitel oder in einem definierten Aufenthaltsstatus ist verbindlich in ein abgestuftes Integrationsprogramm einzubinden: Sprachkurse, Orientierungsunterricht zu Rechtsordnung und Werten sowie berufliche Erstorientierung. Die Kurse sind in bundesweit harmonisierten Modulen zu organisieren; Teilnahme ist dokumentationspflichtig. Für Minderjährige und vulnerable Personen gelten angepasste Module und Schutzregelungen.

A3 Ehrenamtsnachweis als Integrationskomponente

Zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe ist ein nachweisliches ehrenamtliches Engagement (z. B. in gemeinnützigen Vereinen, Sport- oder Kulturangeboten) Bestandteil der Integrationsprinzipien. Ehrenamtsnachweise sind als positives Integrationskriterium zu werten und fließen in Leistungsvoraussetzungen und Punktebewertungen ein.

Arbeitszugang, Pflichtarbeit & Nachweispflichten

B1 Früher und unbürokratischer Zugang zum Arbeitsmarkt

Pauschale Arbeitsverbote für Asylsuchende werden aufgehoben. Arbeitszugang wird an die Registrierung, Teilnahme an Integrationsmaßnahmen und an transparente arbeitsmarktrechtliche Vorgaben gekoppelt. Ziel: frühe Erwerbsintegration, Verringerung von Schwarzarbeit und schnellere ökonomische Eigenständigkeit.

B2 Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit bzw. zu Qualifizierungsmaßnahmen

Integrationsfähige Personen sind verpflichtet, aktiv Arbeit zu suchen und zumutbare Erwerbsangebote anzunehmen oder an staatlich anerkannten Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogrammen teilzunehmen. Nach Ankunft ist die aktive Arbeitssuche und – soweit möglich – die selbstständige Aufnahme einer Beschäftigung Voraussetzung für den weiteren Leistungszugang.

B3 Dreijährige Nachweispflicht für Erwerbstätigkeit – gesetzliche Rechtsfolge

Wer die Integration ernsthaft anstrebt, soll innerhalb der ersten drei Jahre nach rechtskräftiger Zuerkennung des Aufenthaltsstatus eine mindestens durchschnittliche, sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nachweisen (mit Beitragsnachweisen). Gelingt die eigenständige Eingliederung nicht, bietet der Staat verbindliche, gemeinwohlorientierte Beschäftigungsangebote (mit fairer Vergütung und arbeits-/sozialrechtlichen Schutzstandards) an, um den Nachweis zu ermöglichen. Nach drei Jahren nachweisbarer, kontinuierlicher Erwerbstätigkeit (mit Beitragszahlungen) wird die betreffende Person berechtigt, einen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis) zu beantragen; hierfür sind klare, rechtsstaatlich überprüfbare Kriterien zu definieren.

B4 Zusätzliche Konsolidierungsleistungen nach fünf Jahren

Nach fünf Jahren nachweisbarer, integrativer Erwerbstätigkeit sollen zusätzliche Förder- und Stabilitätsleistungen gewährt werden (z. B. erleichterter Zugang zu gefördertem Wohnraum, weitergehende Qualifizierungsansprüche, Familiennachzugsvereinfachungen), die der dauerhaften gesellschaftlichen Verankerung dienen. Rechtsanspruch und konkreter Leistungsumfang sind gesetzlich zu regeln.

B5 Rechtsstaatliche Sanktionen und Schutzklauseln

Bei wiederholter, unbegründeter Weigerung, an Integrations- oder Beschäftigungsmaßnahmen teilzunehmen, sind gestufte Sanktionen möglich (z. B. Kürzung bestimmter Leistungen, Verpflichtung zu gemeinwohlorientierter Beschäftigung), jedoch stets verhältnismäßig und mit Zugang zu effektiven Rechtsbehelfen. Schutzklauseln gelten für vulnerable Gruppen (Erkrankung, Pflegepflicht, Behinderung) und nachweisbare Härtefälle.

Qualifikationsanerkennung & berufliche Integration

C1 Beschleunigte Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Ausbau bundesweiter Anerkennungszentren mit standardisierten Prüfverfahren, finanzieller Unterstützung für Nachqualifikationen und verbindlichen Sprachförderungen mit berufsspezifischen Modulen. Anerkennungsprozesse werden bundeseinheitlich geregelt und zeitlich begrenzt.

C2 Arbeitsmarktnahe Förderung & regionale Vermittlung

Verstärkte Kooperation mit Arbeitgebern, Brancheninitiativen und regionalen Vermittlungszentren; Programmlinien zur gezielten Qualifikation in Engpassberufen (Gesundheit, IT, Handwerk, Pflege) sowie Mobilitätszuschüsse für regionale Beschäftigungsaufnahme.

Steuerung der Zuwanderung: Punktesystem & Fachkräfte

D1 Ausbau eines evidenzbasierten Punktesystems für Fachkräfte

Einführung oder Weiterentwicklung eines transparenten Punktesystems (Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkompetenz, verpflichtendes Ehrenamt, Arbeitsmarktbedarfe, regionale Bereitschaft) zur planbaren Steuerung qualifikationsbasierter Zuwanderung.

D2 Priorisierung nach Arbeitsmarktbedarf

Bewilligungskriterien orientieren sich an Engpassanalysen und regionalen Bedarfen; besondere Priorität für Pflege, IT, Handwerk, Forschung und Wissenschaft.

Aufnahme, Schutz und Rückführung

E1 Kapazitätsorientierte, befristete Steuerungsinstrumente

Statt pauschaler Einreisestopps werden administrativ begründete, zeitlich befristete Steuerungsinstrumente eingesetzt (z. B. befristete Kontingente für Visa-Kategorien, verstärktes Screening). Humanitäre Ausnahmefälle und Schutzbedürftige bleiben ausdrücklich geschützt.

E2 Schnelle, rechtsstaatliche Rückführung

Ausbau der Rückführungskooperation sowie beschleunigte, rechtssichere Verfahren für rechtskräftig abgelehnte Fälle; gleichzeitig menschenrechtskonforme Standards bei Durchführung und Rechtsbehelfsmöglichkeiten.

Staatsbürgerschaft & Einbürgerung

F1 Beschleunigte, leistungsgerechte Wege zur dauerhaften Niederlassung

Gesetzliche Regelung, die nach drei Jahren nachgewiesener, sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit (bei Erfüllung weiterer Integrationskriterien) einen gesicherten Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis schafft; die Gewährung erfolgt rechtsstaatlich überprüfbar und nicht automatisch.

F2 Beschränkter, beschleunigter Zugang zur Einbürgerung

Nach fünf Jahren kontinuierlicher Erwerbstätigkeit und erfolgreicher Integration (Sprachniveau, Rechtskenntnis, keine schwerwiegenden Straftaten) wird ein beschleunigter Einbürgerungsprozess angeboten; konkrete Rechtsfolgen und Fristen sind gesetzlich zu regeln. Politische Rechte wie aktives Wahlrecht bleiben grundsätzlich Staatsbürgern vorbehalten; Gleichbehandlung in sozialen Leistungszugängen ist jedoch Ziel, sofern Verpflichtungen erfüllt sind. Alle Regelungen sind verfassungs- und völkerrechtskonform auszugestalten.

F3 Aberkennung und Ausschlussgründe

Aberkennung der Staatsbürgerschaft bleibt eng und verfassungskonform geregelt; Entzug nur bei schweren Täuschungen bei der Einbürgerung oder extrem gravierenden sicherheitsrelevanten Delikten; Staatenlosigkeit ist zu vermeiden.

Begründung und Quellen

Früher Arbeitszugang und Integration zahlen sich aus: Forschungsergebnisse aus verschiedenen OECD-Ländern zeigen, dass früher Arbeitsmarktzugang und verpflichtende Sprachprogramme die Erwerbsintegration beschleunigen und langfristig Transferabhängigkeit reduzieren.

Punktesysteme sind planbar und wirksam: International bewährte Punktesysteme (z. B. Kanada, Australien) ermöglichen zielgerichtete, bedarfsorientierte Zuwanderung und sind ein Instrument zur Sicherung von Fachkräften.

Ablösung unkoordinierter Gremien erhöht Effizienz: Einheitliche, professionalisierte Integrationszentren unter bundesweiter Standardsetzung verringern Fragmentierung, erhöhen Transparenz und verbessern die Evaluationsfähigkeit von Maßnahmen.

Rechtsstaatliche Absicherung ist Voraussetzung: Alle Maßnahmen müssen verfassungs- und völkerrechtskonform ausgestaltet sein; insbesondere Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz), Gleichbehandlung und effektive Rechtsbehelfe sind zu wahren.

Soziale Solidität: Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle, die zum Gemeinwohl beitragen, gleich behandelt werden – wer leistet und sich integriert, erhält Zugänge und Unterstützung; insoweit gilt in der Ausgestaltung das Prinzip gleicher Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) und gleiche Rechtsanwendung.

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