Ein starker Staat braucht eine konsequente, effiziente und faire Justiz. Die Bevölkerung muss darauf vertrauen können, dass schwere Straftaten konsequent verfolgt und angemessen sanktioniert werden, zugleich darf Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und gerichtliche Unabhängigkeit nicht zur Disposition stehen. Die UDFE will ein Justizsystem, das Opfer schützt, Tätern abschreckende und zugleich Konsequenzen entgegenstellt und den Bürgern verständliche, nachvollziehbare Entscheidungen liefert.
Auf einen Blick
5 Leitprinzipien und 11 Forderungen im vollen Wortlaut. Wählen Sie eine Forderung, um direkt dorthin zu springen.
- Konsequente Ausschöpfung des Strafrahmens bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten
- Härterer Umgang mit Wiederholungstätern
- Personaloffensive & Spezialisierung
- Priorisierung schwerer Fälle & Verfahrensfristen
- Ausweisung und Wiedereinreiseverbote für nicht-staatsangehörige Täter
- Aberkennung der Staatsbürgerschaft nur verfassungskonform
- Einbürgerungsfristen & Integrationsanforderungen
- Richterliche Unabhängigkeit stärken mit Überprüfungswegen
- Abschaffung politisch einseitiger Förderprogramme im Justizbereich – unabhängige Vergabe
- Opferschutz stärken
- Resozialisierung mit Wirkung
Unsere Leitprinzipien
Opferschutz & Rechtsdurchsetzung
Das Recht muss Opfer schützen und Tätern klare Folgen aufzeigen.
Rechtsstaatlichkeit & Verhältnismäßigkeit
Maßnahmen müssen verfassungskonform, wirksam und überprüfbar sein.
Effizienz & Kapazität
Strafverfolgung und Gerichte brauchen Personal, Technik und Organisation, damit Verfahren zügig geführt werden.
Richterliche Unabhängigkeit & Rechenschaft
Unabhängigkeit ist unverzichtbar; gleichzeitig braucht es transparente Qualitäts- und Beschwerdemechanismen.
Prävention & Resozialisierung
Sanktionen sollen abschrecken, zugleich Rückfallrisiken durch Therapie und Arbeitsangebote reduzieren.
Konkrete Forderungen und Maßnahmen
Strafrechtliche Konsequenz bei schweren Delikten
A1 Konsequente Ausschöpfung des Strafrahmens bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten
Richter sollen bei Mord, schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch die vorhandenen Strafrahmen ernsthaft in Betracht ziehen; Bewährung ist nur bei klarer Erfolgsaussicht von Resozialisierung und nach sorgfältiger Prüfung zu gewähren.
A2 Härterer Umgang mit Wiederholungstätern
Intensivierte Prognose- und Interventionsprüfungen (z. B. Sucht- und Gewaltgutachten), verschärfte Bewährungsauflagen, verstärkte elektronische Überwachung bei nachgewiesenem Rückfallrisiko.
Strafverfolgungskapazitäten & Verfahrensbeschleunigung
B1 Personaloffensive & Spezialisierung
Mehr Staatsanwältinnen und -anwälte, mehr Richterstellen, bessere IT-Ausstattung, spezialisierte Abteilungen für Sexualdelikte, Menschenhandel, Wirtschaftskriminalität und organisierte Banden. Personalausstattung verkürzt Verfahren und erhöht Aufklärungsquoten.
B2 Priorisierung schwerer Fälle & Verfahrensfristen
Schwere Gewalt- und Sexualdelikte erhalten Vorrang in Ermittlungs- und Gerichtskapazitäten; verbindliche Sanktionsmechanismen für unnötige Verfahrensverzögerungen (z. B. interne Prüfungen, Sanktionen bei wiederholter Fahrlässigkeit). Prozessdigitalisierung und einheitliche Aktenführung sollen Verfahrensgeschwindigkeiten erhöhen.
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung & Rechtsfolgen bei Straffälligkeit
C1 Ausweisung und Wiedereinreiseverbote für nicht-staatsangehörige Täter
Bei schwerer Kriminalität ist die konsequente Anwendung des Ausweisungsrechts zu beschleunigen; rechtsstaatliche Verfahren müssen effizienter werden.
C2 Aberkennung der Staatsbürgerschaft nur verfassungskonform
Eine pauschale Forderung nach Aberkennung der Staatsbürgerschaft für schwere Straftäter ist rechtlich heikel: Nach Art. 16 GG und völkerrechtlichen Vorgaben darf niemand staatenlos werden; Entziehungen sind nur in engen, gesetzlich geregelten Fällen möglich (z. B. Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Täuschung oder klar definierte sicherheitsrelevante Fälle bei Doppelstaatlern). Die UDFE befürwortet eine gesetzliche Präzisierung unter diesen Grenzen.
C3 Einbürgerungsfristen & Integrationsanforderungen
Reform der Einbürgerungskriterien mit Fokus auf Besteuerungs- und Integrationsaspekten: solide Sprachkenntnisse, nachweisbare Erwerbstätigkeit, Unbescholtenheit und ein dauerhaftes Integrationsbekenntnis sind Voraussetzungen. Die politisch umstrittene Forderung nach langen Mindestaufenthaltsdauern würde große Gruppen betreffen und muss gegen Integrations- und Verfassungsgesichtspunkte abgewogen werden; praktikabler ist die Verschärfung inhaltlicher Integrationsnachweise sowie zügigere Verwaltungsprüfungen, nicht pauschale Verfahrensstopps.
Qualitätssicherung, Transparenz & Unabhängigkeit
D1 Richterliche Unabhängigkeit stärken mit Überprüfungswegen
Verfassungsunabhängigkeit bleibt unantastbar; zugleich fordern wir transparente Fortbildungs- und Qualitätskontrollen, öffentlich zugängliche Statistikseiten zu Verfahrensdauern und Wiederaufnahmequoten sowie unabhängige Prüfstellen für evident fehlerhafte Einzelfälle (Peer-Review-Kommission mit richterlicher Beteiligung). Internationale Standards betonen Unabhängigkeit plus Rechenschaft.
D2 Abschaffung politisch einseitiger Förderprogramme im Justizbereich – unabhängige Vergabe
Förderprogramme zur Demokratieförderung oder Opferschutz sind nicht per se abzulehnen; ihre Vergabe muss jedoch unabhängig, transparent und wissenschaftsbasiert erfolgen. Politisch einseitige Zuschüsse werden durch unabhängige Ausschreibungsverfahren mit Evaluationspflicht ersetzt.
Opferrechte & Resozialisierung
E1 Opferschutz stärken
Ausbau Opferhilfe (psychosoziale, rechtliche Unterstützung), schnellere Informationspflichten gegenüber Opfern, Zeugenschutzprogramme ausweiten sowie zügigere Schadenersatz- und Sequestrierungsverfahren.
E2 Resozialisierung mit Wirkung
Sanktionen sollen wirkungsvoll und zielführend sein: verpflichtende Therapie, Arbeit in Haft, Qualifikationsprogramme und Nachsorge, kombiniert mit intensiver Überwachung bei hohen Rückfallrisiken.
Begründung und Quellen
Personalausstattung & Verfahrensdauer: Der Bericht der EU / Council of Europe und nationale Evaluierungen zeigen: Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in vielen Bereichen personell unter Druck; zusätzliche Kapazitäten verkürzen Verfahren und erhöhen Aufklärungsquoten.
Abschiebung & Einzelfallregeln: Regierungsinitiativen 2024/2025 haben bereits strengere Abschieberegeln für bestimmte sicherheitsrelevante Fälle diskutiert beziehungsweise beschlossen; die Praxis zeigt, dass beschleunigte Verfahren möglich sind.
Staatsangehörigkeit und Verfassungsrecht: Art. 16 GG und nationale Rechtsprechung schützen vor Staatenlosigkeit; Entzüge der Staatsangehörigkeit sind nur mit Vorsicht und klarer Rechtsgrundlage denkbar, internationale Kritik an pauschalen Entziehungen zeigt die Risiken politischer Überhitzung. Gesetzesänderungen müssen verfassungskonform und gerichtsfest gestaltet werden.
Richterliche Unabhängigkeit: Internationale Organisationen warnen vor Eingriffen in die Justizunabhängigkeit; Reformen sollten deshalb Qualitätskontrolle und Transparenz (Publikation von Kennzahlen, Peer-Reviews) mit der Unabhängigkeit der Justiz verbinden.
Wirksamkeit von Strafverschärfungen: Wissenschaftliche Evidenz zeigt, dass bloß höhere Strafen nicht automatisch abschrecken – konsequente Durchsetzung, kurze Verfahren, gezielte Prävention und Resozialisierung sind kombinierte Hebel, die Wirkung entfalten. Maßnahmen müssen evaluiert werden.